Spenden

 

 

Spenden (Zuwendungen) für gemeindliche Einrichtungen:

Möchten Sie für städtische, mildtätige oder gemeinnützige Zwecke (z.B. Kindergarten, Feuerwehr, Jugendclub, Spielplätze usw.) spenden, werden Ihre Spenden auf das unten genannten Konten der Gemeinde Langenorla erbeten. Bitte die Angabe der Verwendung angeben. Ihr  Ansprechpartner für Fragen  ist Bürgermeister Lars Fröhlich.

Für die Ausstellung der Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) bei Spenden für städtische, mildtätige und gemeinnützige Zwecke ist die Kämmerei der VG Oppurg im Auftrag der Gemeinde Langenorla zuständig.

 

Spenden (Zuwendungen) für Vereine etc.:

Seit dem 1. Januar 2000 können alle nach § 10 b Einkommensteuergesetz begünstigten Körperschaften selbst Zuwendungsbescheinigungen für erhaltene Zuwendungen ausstellen. Dies gilt zum Beispiel für Sportvereine, Vereine zur Förderung des Umweltschutzes oder kultureller Zwecke.

Deshalb stellt die Gemeinde Langenorla  keine Bescheinigungen für Spenden aus, die an diese Körperschaften gerichtet sind. Dies wird von den jeweiligen Spendenempfängerinnen und Spendenempfängern selbst erledigt.