Die
barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Nahverkehrs ist ein
wichtiges gesellschaftspolitisches Ziel.
Auf
Grundlage des Personenbeförderungsgesetzes sind Kommunen
verpflichtet, Bushaltestellen barrierefrei umzubauen. So hat
auch die Gemeinde Langenorla die
Belange der
in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen zu berücksichtigen.
Eine vollständige Barrierefreiheit im Gemeindegebiet, sollte
eigentlich nach Vorgaben durch den Gesetzgeber bis zum 1.
Januar 2022 erreicht werden.
Viele Jahre
wurden Umbauten von Bushaltestellen mit 90% gefördert. Diese
Förderung wurde nach überschreiten der Stichtagregelung und
Gesetzesvorgaben auf 75% gesenkt.
Die
Baumaßnahme an der Landesstraße in Kleindembach wird am Montag
den 27.11.2023 erfolgreich abgeschlossen.
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