Bekanntmachung
der Feststellung des Wahlergebnisses
Bei der Bürgermeisterwahl am 18. September 2011 wurde folgendes Wahlergebnis festgestellt:
Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Langenorla Verhältniswahl
Zahl der Wahlberechtigten: 1134
Zahl der
Wähler: 738
Zahl der ungültigen Stimmabgaben: 10
(Stimmzettel)
Zahl der gültigen
Stimmabgaben: 728
(Stimmzettel)
Kennwort des Vor- und
Nachname Stimmen gewählt ist1'
Wahlvorschlages_____________ der Bewerber________________________________
Bündnis Georg Graven 589 x
Gemeinde Langenorla
Fröhlich Lars
Fröhlich 139
1) Der/die Gewählte ist durch x gekennzeichnet. Eine Stichwahl findet nicht statt.
Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung durch schriftliche Erklärung bei der Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt Saale-Orla-Kreis, Oschitzer Straße 4, 07907 Schleiz anfechten.
Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
Langenorla, den 21.09.2011
Kupke
Wahlleiterin