22.11.2003
Schildbürgerstreich
auf rechtlicher Grundlage
Abwasser
darf nur über
Kanal in Flossbach
Von OTZ-Redakteur Peter Cissek
Langendembach.
In Langendembach darf ein noch im Bau befindliches Eigenheim seine Abwässer
nicht über eine vollbiologische Kläranlage direkt in den Flossbach
einleiten, wie es bestehende Häuser in diesem Bereich praktizieren. Das Haus
muss erst an einen Mischkanal angeschlossen werden, der paradoxerweise nach
gut 100 Metern in den Flossbach mündet.
Bürgermeister
Karl Christ ärgert es, dass deswegen die erst vor knapp zwei Monaten
feierlich übergebene Ortsstraße gestern wieder aufgerissen wurde.
„Unglaublich.
Wir haben im Vorfeld alle Träger öffentlicher Belange gebeten, ihre
Versorgungsleitungen zu erneuern, um ein erneutes Aufreißen in den nächsten
zwei bis drei Jahren zu verhindern. Auch Susanne Schunke vom Fachdienst
Wasserwirtschaft im Landratsamt hat uns vor eineinhalb Jahren zugesagt, dass
geklärte Abwässer entstehender Häuser über den unteren Vorfluter in den
Flossbach eingeleitet werden dürfen." Karl Christ glaubte seinen Augen
kaum, als er in der OTZ die Ankündigung einer Straßensperrung las und
zeitgleich ein Fax mit selber Mitteilung erhielt.
Der Mischkanal, an den das
Haus angeschlossen wird, dient nach Aussagen von Bürgermeister Christ hauptsächlich
dem Abfluss von Oberflächenwasser. In den Kanal leiten auch Häuser von der
Hangseite des Ortes ihre Abwässer ein, die bereits den alten Kanal nutzten,
so Christ. Den Hausbauern entstehen nach Aussagen von BHW-Bau- und
Finanzbetreuer Wolfgang Damsch zusätzliche Kosten in Höhe von 2500 Euro,
zumal eine Pumpe notwendig ist, um das Abwasser in den Kanal zu befördern.
„Der Fachdienst
Wasserwirtschaft hat uns in diesem Fall nicht von unserer Pflicht der
Abwasserbeseitigung befreit." So erklärte der Werkleiter des
Zweckverbandes Wasser und Abwasser Oria Volkmar Göschka, weshalb sein
Unternehmen das Haus an den Kanal anschließen muss. Schon bei einem
Vororttermin am 23. Mai in Langendembach habe Susanne Schunke vom Fachdienst
Wasserwirtschaft den Bauherrn erklärt, dass eine Einleitung in den Flossbach
nicht genehmigt werde, sagte Göschka gestern.
Dieser Teil der Straße, der
gestern aufgerissen wurde, war bereits seit Dezember 2002 komplett fertig,
erklärte Bürgermeister Christ.
„Die Entwässerung hat über
einen Kanal zu erfolgen. Der Zweckverband ist gesetzlich verpflichtet, das
Abwasser jedes Bürgers anzunehmen", sagte Wolfgang Pasler,
Fachdienstleiter Wasserwirtschaft im Landratsamt, weshalb es keine
Einleitungsbefreiung gab. Absolute Ausnahmen würden nur im Außenbereich
genehmigt, nicht aber bei einer Lückenbebauung im Innenbereich. „Bei
Neubauten gibt es keinen Ermessensspielraum."
Auf die Frage, ob dieser
Aufwand für 100 Meter Kanaldurchfluss wirklich gerechtfertigt ist, sagte
Pasler: „Jeder Kanal mündet mal in einen Bach."
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Kann nur hoffen, dass die Behörden und die
Handhabung ihrer Gesetze eher den Bach runtergehen!
Hier
die Lösung des Problems:
Staatliche stellen müssen
richtige Auskünfte geben. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem Fall
....
Danach musste die Stadt die entstandenen Zusatzkosten übernehmen. Hier
wäre es der Kreis.
Nachsehen unter: BGH III ZR 191/00
Entnommen aus "Guter Rat" Heft 12/2003 S.40
Man nehme sich einen Rechtsanwalt und treibt die die zusätzlichen Kosten
beim Verursacher ein! |
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