Kann nur hoffen, dass die Behörden und die Handhabung ihrer Gesetze eher den Bach runtergehen!

22.11.2003
Schildbürgerstreich auf rechtlicher Grundlage
Abwasser darf nur über Kanal in Flossbach

Von OTZ-Redakteur Peter Cissek

Langendembach. In Langendembach darf ein noch im Bau befindliches Eigenheim seine Abwässer nicht über eine vollbiologische Kläranlage direkt in den Flossbach einleiten, wie es bestehende Häuser in diesem Bereich praktizieren. Das Haus muss erst an einen Mischkanal angeschlossen werden, der paradoxerweise nach gut 100 Metern in den Flossbach mündet.

Bürgermeister Karl Christ ärgert es, dass deswegen die erst vor knapp zwei Monaten feierlich übergebene Ortsstraße gestern wieder aufgerissen wurde.

„Unglaublich. Wir haben im Vorfeld alle Träger öffentlicher Belange gebeten, ihre Versorgungsleitungen zu erneuern, um ein erneutes Aufreißen in den nächsten zwei bis drei Jahren zu verhindern. Auch Susanne Schunke vom Fachdienst Wasserwirtschaft im Landratsamt hat uns vor eineinhalb Jahren zugesagt, dass geklärte Abwässer entstehender Häuser über den unteren Vorfluter in den Flossbach eingeleitet werden dürfen." Karl Christ glaubte seinen Augen kaum, als er in der OTZ die Ankündigung einer Straßensperrung las und zeitgleich ein Fax mit selber Mitteilung erhielt.

Der Mischkanal, an den das Haus angeschlossen wird, dient nach Aussagen von Bürgermeister Christ hauptsächlich dem Abfluss von Oberflächenwasser. In den Kanal leiten auch Häuser von der Hangseite des Ortes ihre Abwässer ein, die bereits den alten Kanal nutzten, so Christ. Den Hausbauern entstehen nach Aussagen von BHW-Bau- und Finanzbetreuer Wolfgang Damsch zusätzliche Kosten in Höhe von 2500 Euro, zumal eine Pumpe notwendig ist, um das Abwasser in den Kanal zu befördern.

„Der Fachdienst Wasserwirtschaft hat uns in diesem Fall nicht von unserer Pflicht der Abwasserbeseitigung befreit." So erklärte der Werkleiter des Zweckverbandes Wasser und Abwasser Oria Volkmar Göschka, weshalb sein Unternehmen das Haus an den Kanal anschließen muss. Schon bei einem Vororttermin am 23. Mai in Langendembach habe Susanne Schunke vom Fachdienst Wasserwirtschaft den Bauherrn erklärt, dass eine Einleitung in den Flossbach nicht genehmigt werde, sagte Göschka gestern.

Dieser Teil der Straße, der gestern aufgerissen wurde, war bereits seit Dezember 2002 komplett fertig, erklärte Bürgermeister Christ.

„Die Entwässerung hat über einen Kanal zu erfolgen. Der Zweckverband ist gesetzlich verpflichtet, das Abwasser jedes Bürgers anzunehmen", sagte Wolfgang Pasler, Fachdienstleiter Wasserwirtschaft im Landratsamt, weshalb es keine Einleitungsbefreiung gab. Absolute Ausnahmen würden nur im Außenbereich genehmigt, nicht aber bei einer Lückenbebauung im Innenbereich. „Bei Neubauten gibt es keinen Ermessensspielraum."

Auf die Frage, ob dieser Aufwand für 100 Meter Kanaldurchfluss wirklich gerechtfertigt ist, sagte Pasler: „Jeder Kanal mündet mal in einen Bach."

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Hier die Lösung des Problems:
Staatliche stellen müssen richtige Auskünfte geben. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem Fall ....
Danach musste die Stadt die entstandenen Zusatzkosten übernehmen. Hier wäre es der Kreis.  
Nachsehen unter: BGH III ZR 191/00
Entnommen aus "Guter Rat" Heft 12/2003 S.40
Man nehme sich einen Rechtsanwalt und treibt die die zusätzlichen Kosten beim Verursacher ein!